U18 Jugenschutzrichtlinien
Geschrieben von AREMA am

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Aufgrund vieler Anfragen haben wir nun ein paar wichtige Informationen zum Thema "Jugendschutz auf unseren Veranstaltungen".

Laut Jugendschutzgesetz (JuSchG § 5,Abs. 1-3) vom 1. April 2003 ist es nunmehr Jugendlichen unter 18 Jahren erlaubt, sich auch nach 24:00 Uhr in der Diskotheken aufzuhalten, wenn Sie entweder:

in Begleitung eines nachweislich Personensorgeberechtigen
(Eltern, Elternteil / JuSchG §1,Abs 1 Nr.3)
oder
eines nachweislich Erziehungsbeauftragten
(Vertrauensperson, Freunde, ... / JuSchG §1,Abs 1 Nr.4)
unter Vorlage einer Vollmacht die Discothek besuchen.

Wir kontrollieren alle Ausweise und gewähren Jugendlichen nur Einlass, wenn der Jugendliche eine Personenfürsorgeübertragung zuhause richtig ausgefüllt hat. Diese muß von den Eltern unterschrieben sein. Die Personenfürsorgeübertragung muß am Eingang bei der Personenkontrolle abgegeben werden.

Ein entsprechendes Formular zum Ausdrucken findet Ihr HIER